In drei Schritten zum individuell berechneten Verkaufspreis
Eine der wohl schwierigsten Aufgaben im Einzelhandel besteht für Dich als Unternehmer/in darin, den richtigen Preis für Deine Produkte anzusetzen. Immerhin möchtest Du viel verdienen, dabei aber auch nicht Deine Kunden verjagen.
Wie kalkuliert man nun also den richtigen Preis, der sowohl konkurrenzfähig ist und viele Kunden in den Laden bringt als auch dabei hilft, die Rendite des eigenen Einzelhandels zu sichern? Wie setzt sich der Preis im Einzelhandel zusammen und welche Fehler sollte man bei der Preiskalkulation unbedingt vermeiden?
Du kennst Deine optimalen Verkaufspreise schon, möchtest aber wissen, wie man die Preise aus Marketingsicht psychologisch vorteilhaft gestaltet? Dann solltest Du unbedingt unseren Artikel zur intelligenten Preisgestaltung lesen!
Themenübersicht
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Schritt 2: Denke an Selbstkosten in Form von Gemein- oder Handlungskosten
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Glossar - Alle relevanten Begriffe zur Preiskalkulation im Überblick
Schritt 1: Berechne Deine Einstands- und Bezugspreise
Alles beginnt mit dem Einkaufspreis, denn dieser ist letztendlich ausschlaggebend dafür, für welchen Preis Du Deine Ware verkaufen kannst. Doch nicht für jeden Einzelhändler ist der Listenpreis gleich, es gilt daher einige wichtige Parameter zu beachten, damit Du letztendlich den Preis errechnest, zu dem Du den Artikel auch tatsächlich einkaufst.
Die Rechnung hierfür ist gar nicht mal so schwer: Schaue Dir den Netto-Listenpreis des Lieferanten an und ziehe davon eventuelle Rabatte ab, die Dir gewährt werden. Neukunden erhalten bei manchen Lieferanten einen Nachlass oder aber Du kaufst große Mengen ein und genießt aufgrund dessen einen Mengenrabatt. So hast Du den Zieleinkaufspreis ermittelt.
Von diesem ermittelten Preis ziehst Du nun weitere Rabatte ab, wie zum Beispiel einen gewährten Lieferantenskonto, insofern Du die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist leisten kannst. Damit steht der Bareinkaufspreis fest.
Um den letztendlichen Einstands- oder Bezugspreis zu berechnen, musst Du nun noch etwaige Bezugskosten hinzurechnen, die anfallen könnten. Darunter kannst Du Dir vor allem Ausgaben für den Versand, Transportversicherungen, Verpackungs- oder Lieferkosten vorstellen. Solltest Du die Waren aus dem Ausland beziehen, dann können darunter auch Zollabgaben fallen.
Zusammengefasst sieht das Ganze dann so aus:
Netto-Listenpreis des Lieferanten
abzüglich (-) Liefernachlässe = Zieleinkaufspreis abzüglich (-) eventuell gewährter Skonto = Bareinkaufspreis
+ Bezugskosten = Einstands- oder Bezugspreis
Et voila! Nun kennst Du Deinen Einstands- und Bezugspreis und bist einen großen Schritt weiter in Deiner Preiskalkulation.
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Schritt 2: Denke an Selbstkosten in Form von Gemein- oder Handlungskosten
Als Selbstkosten werden Aufwendungen bezeichnet, die anfallen, um die Produktion von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. So gehören zu den Gemeinkosten beispielsweise Strom-, Gas-, Lager- oder Leasingkosten. Aber auch die Miete für Geschäftsräume, Personalkosten oder Verwaltungs- und Vertriebskosten werden mit einberechnet.
Wenn ein Unternehmen seine Produkte also nur zum Selbstkostenpreis verkauft, erwirtschaftet es keinerlei Gewinne, sondern deckt lediglich die Kosten, die die Produktion und der Verkauf dieses Produktes erfordern.
Nichtsdestotrotz fallen die Selbstkosten auch dann an, wenn Artikel nicht verkauft werden. Um also ein erfolgreiches Einzelhandelsgeschäft zu führen, solltest Du langfristig in der Lage sein, die Selbstkosten decken zu können. Dazu gehören vor allem:
- Laden- bzw. Lagermiete
- Lohnkosten für Personal
- Mietzahlungen, Heiz- und Stromkosten
- Abschreibungen für Geschäftsautos, Anlagen oder Maschinen
- Versicherungsbeiträge
- Telekommunikations- und Internetgebühren
- Werbung- und Marketingausgaben
- Anwaltskosten
- alle übrigen Bürokosten
Doch aufgepasst: Unterschiedliche Produkte verursachen unterschiedliche Kosten. So lassen sich nicht zwingend alle Gemeinkosten auf alle Deine Produkte gleichmäßig aufteilen. Kaltgetränke erfordern beispielsweise eine Kühlung, Chips allerdings nicht. Die Verrechnung der Gemeinkosten hängt also von der Zusammensetzung Deiner Produkte und der Umsatzhöhe ab.
Sofern eine Umlage von Handlungskosten auf einzelne Produkte nicht erforderlich ist, hast Du die Möglichkeit mit einem Gemeinkosten-Zuschlagsatz zu arbeiten. Diesen kannst Du errechnen, indem Du die Summe Deiner Gemeinkosten ins Verhältnis zur Summe aller Einstandspreise des Vorjahres setzt und das Ergebnis mit 100 multiplizierst.
Gemeinkosten-Zuschlagsatz = Summe aller Gemeinkosten geteilt durch Summe aller Einstandspreise mal 100.
Der Gemeinkosten-Zuschlagsatz bietet zwar nur eine grobe Orientierung, ist aber dennoch eine gute Grundlage für die Kalkulation Deiner Selbstkosten, die sich wie folgt zusammenfassen lässt:
Einstands- bzw. Bezugspreis
+ Gemeinkostenzuschlag = Selbstkosten
Schritt 3: Die Gewinnmarge macht das Geschäft erst rentabel
Natürlich willst Du als Unternehmer nicht nur die Kosten decken, sondern am Ende des Jahres auch einen Gewinn erzielen. Die Höhe der Gewinnspanne richtet sich in der Regel nach Ihrer Branche und kann variieren. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie gibt in ihrer Preiskalkulation im Handel eine übliche Gewinnspanne von 10 Prozent der Selbstkosten an.
Die Marge muss mithilfe von gründlicher Recherche angesetzt werden. So kann ein bestimmtes Produkt beispielsweise einer Branche angehören, die in der Regel sehr niedrige Margen erzielt, dennoch kann die Bereitschaft der Kunden hoch sein einen höheren Preis für dieses bestimmte Produkt zu bezahlen.
Lass uns Dir dafür ein Beispiel geben
Herr Luso verkauft vegane Schokolade. Normalerweise ist die Gewinnmarge bei Süßwaren niedrig, das weiß er natürlich. Dennoch sieht er aufgrund von Wettbewerbsanalysen im Umfeld, dass die Nachfrage nach veganer Schokolade sehr groß ist, es in der Umgebung keine Konkurrenzprodukte gibt und die Kunden deshalb durchaus bereit sind, einen höheren Preis dafür zu bezahlen. Er kalkuliert daher eine Gewinnmarge von 30 Prozent. Eine Tafel der veganen Schokolade hat für ihn einen Bezugspreis inklusive des Gemeinkostenzuschlags von 3,50 Euro. Dazu addiert er 30 Prozent Gewinnmarge in Höhe von 1,05 Euro und verkauft die vegane Schokolade an seine Kunden für einen Endpreis von 4,55 Euro netto pro Tafel.
Du siehst: Wenn es um die Kalkulation Deiner Gewinnmarge geht, kommst Du nicht an einer Analyse der Wettbewerber und Recherchen im Internet vorbei. Studien und Umfragen können Dir ebenfalls dabei helfen, ein gutes Gefühl für die veranschlagte Gewinnmarge zu bekommen.
Die Gewinnmarge berechnet sich folgendermaßen:
Falls wir Dir mit unserem Artikel Lust gemacht haben, einen genaueren Blick auf Deine Handelskalkulation zu werfen, kannst Du dies mithilfe des Online-Rechners von Blitzrechner tun.
Komfortable Preiskalkulation mit der Tillhub Kasse
Keine Lust auf Herumrechnerei bei der Suche nach dem richtigen Preis? In der Tillhub Kasse ist bereits ein komfortabler und einfach zu bedienender Preisrechner direkt im Dashboard integriert. So kannst du übersichtlich Deine Preise in Sekundenschnelle kalkulieren:
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Glossar - Alle relevanten Begriffe zur Preiskalkulation im Überblick
Was ist der Einkaufspreis (EKP)?
Der Einkaufspreis ist der reine Warenwert, nicht zu verwechseln mit dem Einstandspreis. Er wird von den Lieferanten in Rechnung gestellt und ist somit der Listenpreis abzüglich Rabatt, Skonto und ohne Umsatzsteuer.
Was ist der Listenpreis?
Der Listenpreis (üblicherweise netto), auch Listeneinkaufspreis genannt, ist ein Festpreis in der Preisliste des Zulieferers (Herstellers oder Lieferanten). Vom Listenpreis abgezogen werden Rabatte, Boni, Skonti (Nachlässe). Er bildet die Grundlage für die Kalkulation des Bezugspreises.
Was ist der Zieleinkaufspreis?
Der Zieleinkaufspreis ist der Listeneinkaufspreis abzüglich gewährter Rabatte. Diese Rabatte können Mengenrabatte, Treuerabatte oder Neukundenrabatte sein. Also gilt Listenpreis (auch Listeneinkaufspreis genannt) – Rabatte = Zieleinkaufspreis.
Was ist der Einstands- oder Bezugspreis?
Bezugspreis (BP) = Bareinkaufspreis + Bezugskosten. Bezugskosten sind zum Beispiel logistische Beschaffungskosten, wie Transport-, Verlade-, Umladekosten, Lagerung, Versicherun, Verpackung, Vermittlungskosten und Maklerkosten.
Was ist der Bareinkaufspreis?
Der Bareinkaufspreis ist der Zieleinkaufspreis abzüglich Skonto. Der Zieleinkaufspreis ist der Listeneinkaufspreis (oder auch Listenpreis) abzüglich Rabatt. Zusammengefasst: Listeneinkaufspreis – Rabatt = Zieleinkaufspreis. Zieleinkaufspreis – Skonto = Bareinkaufspreis.
Was sind die Selbstkosten?
Als Selbstkosten werden die Summe aller Aufwendungen bezeichnet, die bei der Produktion von Waren oder Dienstleistungen anfallen (Herstellung, Verwaltung, Vermarktung und Vertrieb). Beispielsweise Strom, Personalkosten, Materialkosten, Verwaltungskosten, Mietkosten u.s.w.. Die Selbstkosten sollten unbedingt vollständig in die Berechnung des Verkaufspreises einfließen.
Was ist der Selbstkostenpreis?
Der Selbstkostenpreis beinhaltet alle Kosten, die durch Produktion, Verwaltung, Vermarktung und Vertrieb eines Produkts oder einer Dienstleistung entstehen. Es ist der Preis ohne Gewinnzuschlag. Wenn der Verkaufspreis der Selbstkostenpreis ist, macht das Unternehmen keinen Profit und deckt lediglich die angefallenen Kosten. Sinnvoll kann diese Auspreisung also nur beim Abverkauf oder als Marketingstrategie sein.
Was ist ein Gewinnzuschlag?
Der Gewinnzuschlag wird zum Selbstkostenpreis addiert und stellt am Ende den Profit des Unternehmers dar. Es gilt: Selbstkostenpreis + Gewinnzuschlag = Nettoverkaufspreis + Umsatzsteuer = Bruttoverkaufspreis.
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer beträgt in Deutschland regulär 19% oder ermäßigt 7%. Es gibt in Ausnahmefällen auch eine Umsatzsteuerbefreiung. Welche Produkte oder Dienstleistungen, welchen Steuersatz erfordern, lässt sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) nachlesen. Unternehmer berechnen ihren Kunden diese Steuer und dienen als Treuhänder. Das heißt, sie geben diese Steuereinnahmen an das Finanzamt weiter.
Was ist der Umsatzsteuersatz?
Der Umsatzsteuersatz (oder Mehrwertsteuersatz) wird vom Endverbraucher meist über Einkäufe von Waren oder Dienstleistungen bezahlt. Der Unternehmer addiert die Umsatz- oder Mehrwertsteuer zu seinem Verkaufspreis und gibt sie an das Finanzamt weiter. Der Steuersatz beträgt in Deutschland 19%, oder ermäßigt 7% und wird vom Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Ermäßigt sind beispielsweise Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Hotelübernachtungen, Tiere, zahnärztliche Leistungen u.s.w.