In der Gastronomie hat sich durch die Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Januar 2020 vieles geändert. Die KassenSichV hat den Umgang mit der Kassenbon Pflicht in der Gastronomie spürbar verändert. Doch was gilt seit der Einführung dieser Verordnung? Wo musst Du als Gastronom besonders aufpassen? Und gibt es auch Ausnahmen von der Bonpflicht bzw. Belegausgabepflicht? Diese Fragen beantwortet Dir unser Artikel im Folgenden.
Kassenbon Pflicht in der Gastronomie: Was gilt wann?
Mit dem Jahr 2020 hat in der Gastronomie eine neue Zeitrechnung begonnen. Seit dem 1. Januar 2020 bist Du verpflichtet, Dich an die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zu halten. Diese ist im §146a Absatz 2 AO festgelegt.
Konkret bedeutet das: Bist Du im Besitz einer Registrierkasse, musst Du eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in Deine Kasse einbauen. Aber nicht nur das: Du bist auch dazu verpflichtet, jedem Kunden einen Beleg auszustellen. Ganz gleich, ob dieser nach einem Beleg verlangt oder nicht. Selbst wenn Dein Kunde also lediglich ein Getränk erwirbt, unterliegst Du der Kassenbon Pflicht in der Gastronomie und musst Deinem Kunden einen entsprechenden Beleg ausstellen. Wie so oft, gibt es aber zumindest ein paar Ausnahmen dieser Regel.
Bonpflicht Gastronomie: Diese Ausnahmen gelten
Eine mögliche Ausnahme der Bonpflicht in der Gastronomie stellen die offenen Ladenkassen dar. Bei diesen muss kein separater Bon für die Kundschaft ausgedruckt werden.
Zusätzlich dazu gibt es zwei weitere Ausnahmen, mit der Du zumindest die papierbasierte Kassenbon Pflicht in der Gastronomie umgehen kannst:
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Bon in elektronischer Form (beispielsweise per E-Mail oder QR-Code)
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Befreiung von der Kassenbon Pflicht
Denkbar ist es, dass Du Deinen Kunden den Kassenbon in elektronischer Form zukommen lässt. Zum Beispiel in Form einer E-Mail. Möglich ist das aber natürlich nur dann, wenn Du diese Daten Deiner Kunden auch besitzt - mit Tillhub Gastro, unserem Kassensystem Gastronomie mit Gastro-Expertenfunktionen ist dies beispielsweise auch möglich.
Du kannst aber Deinen Kunden, bzw. Gästen einfach auch am Ende des Bezahlvorgangs auf dem Cuostomer Display einen QR-Code anzeigen, den sie dann mit dem eigenen Handy oder Tablet scannen und somit den Beleg auf ihrem eigenen Gerät speichern können.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Du Dich von der Kassenbon Pflicht befreien lässt.
Wie ist die Befreiung von der Kassenbon Pflicht in der Gastronomie möglich?
Solltest Du eine Bar oder eine Diskothek betreiben, solltest Du jetzt genau aufpassen. Eine Befreiung der Kassenbon Pflicht kann möglich sein. Der Gesetzgeber lässt die Möglichkeit für eine Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen zu. Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Belegausgabefpflicht ergeben sich aus den Artikeln 146a und 148 der Abgabenordnung (AO):
- Die Waren werden an eine große Zahl unbekannter Personen verkauft
- Es liegt nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den Steuerpflichtigen vor
- Durch die Befreiung von der Bonpflicht ergibt sich keine Beeinträchtigung der Besteuerung
Genau das könnte bei einer Diskothek oder einer Bar der Fall sein. Als Betreiber kannst Du oder auch Dein Steuerberater einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde stellen. Diese entscheidet dann, ob Deinem Antrag stattgegeben wird.
Wie sich jedoch seit Einführung der Bonpflicht herausgestellt hat, stehen die Chancen hierbei nicht sehr gut. Zumindest wurden gerade anfangs sehr viele dieser Anträge abgelehnt. Da es sich hierbei jedoch immer um Einzelfallentscheidungen der jeweils zuständigen Finanzbehörde handelt, kann die Chance auf einen Erfolg des Antrags nicht allgemeingültig beantwortet werden.
Die Kosten für die zusätzlichen Bonrollen alleine stellen übrigens keine sachliche Härte dar. Darüber hinaus ist es auch nicht möglich, sich auf Dauer von der Bonpflicht befreien zu lassen.
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- Vollständige Adresse und vollständiger Name Deiner Gastronomie
- Korrektes Datum und Uhrzeit der Belegausgabe
- Art der Bestellung (Gericht, Getränk) und Anzahl der Gerichte / Getränke (Menge)
- Fälliger Zahlbetrag und Steuerbetrag
- Rechnungsnummer bzw. Transaktionsnummer (fortlaufend)
- Seriennummer Deines Kassensystems oder Sicherheitsmoduls (TSE-Kassen)
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